BAFA-Förderung – was ist das und welche Voraussetzungen gibt es?
Beauftragen Sie uns als Datenschützer, um sich selbst von jenen Aufgaben zu entbinden und stattdessen weiterhin Ihr Unternehmen erfolgreich in allen Belangen zu führen. Das Tolle an unserer Dienstleistung ist, dass sie diese durch die BAFA fördern lassen können. Wir helfen Ihnen gerne durch den Antragsprozess!
Bei der BAFA handelt es sich um das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Somit wird die BAFA unter anderem durch die Europäische Union kofinanziert.
Gefördert werden kann jeder Unternehmer, der bereits gegründet hat. Vor diesem Schritt können Beratungen nicht bezuschusst werden. Hierfür stehen stattdessen einzelne Gründungsberatungen zur Verfügung, die zum Teil von unterschiedlichen Anlaufstellen in den Bundesländern angeboten werden.
Was genau hat ein Unternehmer von der BAFA Förderung?
Im Detail lautet der Name des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Dies fasst nun gleich mehrere Programme zusammen, die bis dahin einzeln vergeben wurden:
- Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung
- Gründercoaching Deutschland
- Turn-Around-Beratung
- Runder Tisch
Gefördert werden verschiedene Beratungsschwerpunkte, die für junge Unternehmen sowie auch solche angeboten werden, die sich in Schwierigkeiten befinden. So geht es zum Beispiel im Beratungsprogramm entweder um organisatorische Grundlagen oder um die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit.
Damit ein Unternehmen zur Förderung zugelassen wird, muss es der in der EU vorherrschenden Definition eines KMU unterliegen. Zudem sollte einer der drei folgenden Umstände eingetreten sein:
- Das Unternehmen ist ein Jungunternehmen und damit noch nicht länger, als zwei Jahre tätig.
- Es handelt sich um ein Bestandsunternehmen, das die ersten drei Jahre nach seiner Gründung überdauert hat.
- Der betreffende Unternehmer befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Trifft dieser Umstand ein, ist das Alter des Unternehmens nebensächlich.
Wie viel kann gefördert werden?
Die genaue Fördersumme variiert nach dem Unternehmensalter. Abhängig vom Standort beträgt die Fördersumme zwischen 50 bis 80 %.
Geht es um ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sind das Alter, genauso wie der Standort wieder nebensächlich. In diesem Fall kann die Fördersumme sogar 90 % betragen.
Eine genaue Summe basierend auf diesen Prozentwerten ergibt sich durch eine Bemessungsgrundlage. Es gibt jedoch immer einen Maximalzuschuss.
Bemessungsgrundlage | Fördersatz | Zuschuss maximal | |
Jungunternehmen | € 4.000,- | 50 % | € 2.000,- |
60 % | € 2.400,- | ||
80 % | € 3.200,- | ||
Bestandsunternehmen | € 3.000,- | 50 % | € 1.500,- |
60 % | € 1.800,- | ||
80 % | € 2.400,- | ||
Unternehmen in Not | € 3.000,- | 90 % | € 2.700,- |
So setzt sich der Fördersatz zusammen
- In den neuen Bundesländern (Berlin und Region Leipzig ausgeschlossen) herrscht der Fördersatz in Höhe von 80 % vor.
- 60 % gelten in Region Lüneburg.
- Überall anders werden 50 % als Fördersatz kalkuliert.
- 90 % Förderung sind ausschließlich Unternehmen in Not, unabhängig von Alter und Standort, vorgesehen.
ND Marketing führt Sie durch den Antrags-Prozess
- Vor der Antragstellung müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem registrierten Ansprechpartner durchführen.
Dieses Gespräch ist kostenfrei und kann bereits mit ND Marketing durchgeführt werden, da wir in der Leitstelle als Ansprechpartner registriert sind. - Zwischen dem Gespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr, als drei Monate liegen.
Wir führen die Antragstellung gerne gemeinsam durch! - Von der Leitstelle wird überprüft, ob alle Voraussetzungen zur Förderungsbewilligung erfüllt werden.
Im Anschluss werden alle Unterlagen an die BAFA weitergeleitet. Der Antrag ist erfolgreich eingebracht!
Möchten Sie eine Förderung der BAFA beantragen?
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne dabei!
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Weiterführende Informationen
- Nähere Infos zur Förderung auf der Website der BAFA
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