Compliance

Brandschutzbeauftragter

Unsere Experten übernehmen die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und im Brandfall schnell und sicher handeln kann.

Zu den Aufgaben unserer Brandschutzbeauftragten gehören unter anderem die Überprüfung von Brandschutzmaßnahmen, die Erstellung von Brandschutzkonzepten, die Durchführung von Brandschutzübungen sowie die Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern und anderen Brandschutzvorrichtungen. Unsere Brandschutzbeauftragten sind dabei stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorschriften und technischen Entwicklungen.

Durch die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten minimieren Sie nicht nur das Risiko von Bränden und Unfällen, sondern auch mögliche Haftungsansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen. Außerdem sorgen Sie für eine höhere Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Betriebs.

Ext. Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen den rechtlichen Anforderungen und Vorgaben zum Datenschutz gerecht wird. Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Unternehmen eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben an.

Die Einhaltung des Datenschutzes ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und umfasst sowohl den Schutz personenbezogener Daten als auch die Sicherheit der IT-Systeme. Wir übernehmen die Aufgaben eines internen Datenschutzbeauftragten und sorgen dafür, dass Ihre Datenverarbeitung im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen steht. Dazu gehören die Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter, die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden.

Unsere Experten sind mit den aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht vertraut und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Datenschutzkonzepten, der Erstellung von Datenschutzerklärungen und der Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen. Wir bieten Ihnen eine individuelle und flexible Lösung, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist insbesondere dann notwendig, wenn Ihr Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet und keine interne Datenschutzexpertise vorhanden ist. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jedes Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zu hohen Bußgeldern führen.

Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, wie wir Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter helfen können, den Schutz personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.

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