Datenschutzberatung

Machen Sie Ihr Unternehmen dank unserer externen Datenschutzbeauftragten spielend leicht zu 100% Datenschutz-konform


WARUM DATENSCHUTZ?

Seit dem 25. Mai 2018 und damit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) gelten in der ganzen EU strengere Richtlinien für den Datenschutz. Bei Verstößen warten hohe Strafen. Nur die wenigsten wissen, was es nun zu beachten gilt.

Wir von S&D Sicherheit sind zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte und sorgen dafür, dass Sie ohne Bedenken Ihrem Tagesgeschäft nachgehen können. Ihr Unternehmen wird 100 % rechtssicher betreut, ohne dass Ihnen dabei Umstände entstehen. Unser Betreuungsprogramm wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Von der Planung bis zur Umsetzung stimmen wir alles gemeinsam ab.

  • Planen Sie keine internen Ressourcen ein, wenden Sie sich an einen Experten!
  • S&D Sicherheit vereint den rechtlichen mit dem technischen Datenschutzaspekt.
  • Wir kreieren maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.
  • Mit uns wird es eine völlig flexible Zusammenarbeit ohne Interessenskonflikte.
  • Wir sind stets auf dem neuesten Stand der Vorgaben unseres Gesetzgebers.
  • Die für Sie entstehenden Kosten sind stets kalkulierbar.
  • Niemand kann die Anforderungen an Ihr Unternehmen besser einschätzen und umsetzen.

Für wen eignen sich externe Datenschützer am meisten?

Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder sie sonst wie nutzen, unterliegen seit dem 28. Mai 2018 automatisch den Regelungen der DSGVO. Darüber hinaus gelten noch weitere Gesetze, wie beispielsweise das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die kommunalen Einrichtungen des jeweils gültigen Landesdatenschutzgesetzes. Jene Regelungen betreffen damit nicht nur Behörden oder kommunale Einrichtungen, sondern auch sämtliche Unternehmen unabhängig ihrer Branche.

Während die Anforderungen oft hoch sind, erreichen auch die Bußgelder bei etwaigen Verstößen oft schwer verdauliche Summen. Ganz zu schweigen vom hohen Imageschaden, den ein Unternehmen davontragen kann, wenn es zu einer Datenpanne kommt. Kurzum sollte jede Firma über eine Person verfügen, die mit dem Datenschutz betraut wird.

Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschützer?

In manchen Fällen reicht es aus, wenn einer Ihrer Angestellten diese Aufgabe zusätzlich übernimmt. Doch unter gewissen Voraussetzungen muss laut DSGVO ein eigener Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dazu zählen folgende Szenarien:

  • Das Unternehmen beschäftigt zwanzig oder mehr Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben.
  • Mindestens zehn Personen sind ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
  • Das Unternehmen ist aus anderen Gründen zu einem professionellen Datenschutz verpflichtet (z.B. Betriebe aus der Gesundheitsbranche oder in denen im Auftrag der Kunden Daten über sie verarbeitet werden).

Die genannten Kriterien müssen nicht im Zusammenhang miteinander stehen und es reicht bereits, dass eines der genannten Szenarien zutrifft, damit die Pflicht zur Bestellung eines DSB eintritt.

Es obliegt dabei allerdings in jedem Fall ganz allein Ihnen, einen Datenschutzbeauftragten anzustellen oder für diese Aufgabe auf einen externen Dienstleister zurückzugreifen.

Bedenken Sie dabei in jedem Fall, dass auch wenn kein DSB gestellt werden muss, die Verpflichtung zur Darlegung von Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (kurz VVT) und technische wie organisatorische Maßnahmen (auch als ToM bezeichnet) zur Datenschutzsicherung weiterhin besteht. Für die Übernahme dieser Tätigkeiten steht Ihnen ein Datenschützer ebenfalls tatkräftig zur Seite, um Sie von solchen Aufgaben zu entbinden.

100 % rechtssicher



S&D Sicherheit kümmert sich darum, dass Sie mit ihrem Unternehmen im besten Fall genau so weiterarbeiten wie vorher – Nur DSGVO-konform!

Professioneller Auftritt


Datenschutz wird auch für Ihre Kunden immer relevanter. Überzeugen Sie durch professionelle Qualitätsmerkmale!. 

Haftungsrisiko minimieren

Entbinden Sie sich von der Befassung mit dem Datenschutz, minimieren Sie durch die Bestellung von uns als Ihre externe Datenschutzbeauftragte Ihr eigenes Haftungsrisiko.

Die Vorteile eines externen Datenschützers

interne Datenschutzbeauftragte

  • Muss angestellt werden.
  • Es braucht zusätzlich eine Stellvertretung.
  • Betriebsrecht hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestimmung eines internen DSB
  • Ist durch sein Anstellungsverhältnis nicht immer objektiv dem Unternehmen gegenüber.
  • Kann nicht abberufen werden.
  • Verfügt als Angestellter über einen erweiterten Kündigungsschutz.
  • Kenntnis fokussiert sich auf die eigene Branche.
  • Fortbildung muss regelmäßig erfolgen, Kosten sind von Ihrem Unternehmen zu tragen.
  • Kaum Versicherungsschutz aufgrund von sogenannter betrieblicher Veranlassung.
  • Ist in seiner Tätigkeit nicht weisungsgebunden, Kosten sind schwer zu kalkulieren.
  • Muss ggf. noch weiteren Aufgabenbereichen nachgehen, statistisch gesehen haben nur 15 bis 20 % aller Aufgaben eines internen DSB wirklich mit dem Datenschutz zu tun.

Externe Datenschutzbeauftragte

  • Schont Personalressourcen.
  • Für eine Stellvertretung sorgt bei Bedarf der externe DSB selbst.
  • Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, sobald ein externer DSB beauftragt wird.
  • Bleibt als unabhängige Instanz vollkommen neutral.
  • Kann jederzeit abberufen werden.
  • Die Beauftragung fußt auf einem Vertrag, der jederzeit gekündigt werden kann.
  • Verfügt über unternehmensübergreifendes Know-How.
  • Muss die Fortbildungskosten selbst tragen und diese anschließend nachweisen.
  • Kann vollumfänglich für sein Handeln verantwortlich gemacht werden, verfügt dementsprechend über eine gute Versicherung.
  • Transparente Kostenkalkulation, Sie behalten die volle Kontrolle über das Budget.
  • Nutzt 100 % seiner Ressourcen rein für den Datenschutz.

Interner oder externer Datenschützer?

Jener Angestellter, der alle notwendigen Anforderungen erfüllt (insb. das durch Fortbildungszertifikate nachgewiesene Know-How) und von Ihnen als interner Datenschützer bestimmt wird, steht fortan unter dem Kündigungsschutz. Darüber hinaus hat er nun weitere Ansprüche, wie die zuvor genannte regelmäßige Fort- und Weiterbildung, für deren Kosten Ihr Unternehmen aufkommen muss. Sollte derjenige die Anforderungen nicht erfüllen, wird das vor dem Gesetzgeber so gewertet, als gäbe es keinen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen. Hinzu kommt, dass die grundlegende Ausbildung zum DSB zwar nur rund eine Woche dauert, während es viel praktische Erfahrung braucht, bis das umfangreiche theoretische Wissen auch gezielt umgesetzt werden kann.

Ein externer Datenschützer garantiert für den Schutz Ihres Unternehmens. Er agiert trotz seiner Neutralität in Ihrem Interesse, da er die Wahrung aller datenschutzrechtlicher Belange in Ihren Unternehmen sicherstellt. Alleine durch das wesentlich geringere Sicherheitsrisiko greifen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) auf einen externen Profi zurück.

BAFA FÖRDERUNG

Unsere Services werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

Nahezu alle Unternehmen können von dieser Möglichkeit profitieren, dabei werden rund 50 % der Kosten (sogar 80 % in den neuen Bundesländern) gefördert!